Strafrecht

„Ohne meinen Anwalt sage ich gar nichts“

Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Vorladung, einer Verhaftung mit einer sich anschließenden Untersuchungshaft oder einer Durchsuchung Ihrer Wohn- / Geschäftsräume oder Ihres Fahrzeuges sollte dieser Satz in Ihrem Denken ,,verhaftet“ sein.

Geben Sie ohne anwaltlichen Beistand keinerlei Erklärungen ab, sondern kontaktieren Sie unverzüglich meine Kanzlei.

Gerade in diesem frühzeitigen Stadium des gegen Sie in Gang gesetzten Strafverfahrens benötigen Sie anwaltlichen Beistand, der Ihnen den Rücken gegenüber den Ermittlungsbehörden (Polizei / Staatsanwaltschaft / Finanz-und Hauptzollämtern) stärkt und Ihnen aufzeigt, welche Rechte Sie als Beschuldigter in diesem Verfahren haben.

Fehler, die im Anfangsstadium eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gemacht werden, sind im Nachhinein schwer wieder auszubügeln.

Aufgrund des anwaltlichen Rechts auf Akteneinsichtnahme ist es mir möglich, Sie über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Sie auf dem Laufenden zu halten, Ihnen den Akteneinhalt persönlich mitzuteilen und Sie jederzeit und in jeder Lage des Verfahrens kompetent und engagiert zu verteidigen.

Meine Verteidigung erstreckt sich neben den Bereichen des Allgemeinen Strafrechts auch auf den Bereich des Kapitalstrafrechts, des Betäubungsmittel- und Jugendstrafrechts sowie insbesondere auf den des Wirtschafts- / Steuerstrafrechts und des Auslieferungsrechts.

Meine mehr als 20-jährige Erfahrung als Strafverteidigerin hat mich auch über die Grenzen Deutschlands hinaus und damit auf internationaler Ebene tätig werden lassen.

Daneben stehe ich zudem im Bereich der Opfervertretung als Ansprechpartnerin für Sie zur Verfügung.

Aufgrund meiner 24-stündigen Erreichbarkeit garantiere ich Ihnen eine tatkräftige und schnellstmögliche Unterstützung ebenso wie die Vereinbarung eines Besprechungstermins innerhalb von 48 Stunden.

Mit Verhandlungsgeschick und einem hohen Maß an Durchsetzungskraft lassen sich Konflikte bereits im Zwischenverfahren häufig lösen, ohne dass es damit zu einer Anklageerhebung / Gerichtsverhandlung kommt. Im Falle einer bevorstehenden Gerichtsverhandlung erläutere ich Ihnen deren Ablauf und entwerfe mit Ihnen gemeinsam eine auf Sie und den Ihnen gegenüber erhobenen Tatvorwurf abgestimmte individuelle und damit optimale Verhandlungsstrategie.

Sie stehen nicht mit dem Rücken an der Wand sondern Sie stehen an meiner Seite, ausgestattet mit dem wissen um Ihre Rechte und dem Wissen um eine zuverlässige, fundierte und sehr engagierte Führung durch das Strafverfahren.