Sportrecht

Gerade im Bereich des Sports ist die Einhaltung von Regelwerken unerlässlich, um ein faires und ausgewogenes Miteinander („Fair-Play“) zu gewährleisten.

Der Begriff des Sportrechts ist allerdings nicht abschließend definiert. Umfasst werden Bereiche des Vertrags-, Arbeits-, Gesellschafts-,Vereins-, Gemeinnützigkeits-, Spenden-, Medien-, Urheber- und Marken- sowie des Arzneimittelrechts.

Daneben sind sportrechtliche Bezüge des Ordnungswidrigkeiten und Strafrechts, des Strafprozessrechts sowie die nationale und internationale Sportverbands- und Schiedsgerichtsbarkeit von erheblicher Bedeutung.

Aufgrund der Komplexität des Sportrechts ist die Einschaltung eines qualifrzierten juristischen Beistands sinnvoll und durchaus geboten.

Meine Leidenschaft für den Sport, insbesondere als aktive Sportlerin im Bereich des Schwimmens, Radfahrens und Laufens (Triathlon) ermöglichen es mir, mich in die Welt des Sports und der damit einhergehenden Begeisterung, aber auch der sich daraus ergebenden Problemfelder, hinein zu versetzen und lösungsorientiert mit ihrer Vielschichtigkeit umzugehen.

Meine langjährige Erfahrung im Bereich des Strafrechts und meine damit einhergehende Durchsetzungsstärke und Souveränität sowie das Absolvieren des 1. Fachanwaltslehrgangs im Bereich des Sportrechts vermitteln mir die nötigen theoretischen und praktischen Kenntnisse, Sie kompetent und engagiert zu beraten und zu vertreten.

Hinzu kommt, dass ich über ein hervorragendes Netzwerk verfüge, auf das ich jederzeit zeitnah zurückgreifen kann.